Möglichkeiten durch das Qualifizierungschancengesetz (QCG)


Das Qualifizierungschancengesetz: Von der Bundesregierung im September 2018 beschlossen ist es seit dem 01.Januar 2019 in Deutschland in Kraft und dient Unternehmen und Mitarbeitenden dazu, ihre Fertigkeiten durch Weiterbildung zu verbessern. Besonders der digitale Wandel stellt Arbeitnehmer immer wieder vor neue Herausforderungen. Um den Anforderungen auf dem Arbeitsmarkt gerecht zu werden, soll mit Hilfe des Qualifizierungschancengesetzes vor allem die Bundesagentur für Arbeit mehr in die Pflicht genommen werden.

Das Qualifizierungschancengesetz bietet Arbeitgebern die Möglichkeit, ihre Mitarbeiter gezielt weiterzubilden und so deren Beschäftigungsfähigkeit zu erhöhen. Wir unterstützen Sie dabei, die passende Weiterbildung für Ihre Beschäftigten zu finden und informieren Sie über die verschiedenen Fördermöglichkeiten, wie zum Beispiel Bildungsgutscheine über das QCG.

Unsere Seminare werden von erfahrenen Dozenten geleitet, die Ihren Mitarbeitern das nötige Wissen vermitteln, um ihre beruflichen Ziele zu erreichen. Wir bieten sowohl Präsenz-Seminare als auch Online-Seminare an, damit Ihre Beschäftigten flexibel und unabhängig von ihrem Standort aus lernen können.

Wir begleiten Sie gerne auch bei dem Antragsprozess für Fördermittel und stehen Ihnen jederzeit als kompetenter Dienstleister zur Verfügung.

Unser Angebot richtet sich an Unternehmen, die ihre Mitarbeiter gezielt qualifizieren möchten, um ihre Fachkräftesicherung zu erhöhen und ihren Beschäftigten neue Perspektiven zu eröffnen.

Informieren Sie sich jetzt über unsere Seminare zum Qualifizierungschancengesetz! Wir helfen Ihnen gerne dabei, die passende Weiterbildung für Ihre Mitarbeiter zu finden.

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage oder rufen Sie einfach an!

Wer wird gefördert?

  • Generell: aktuell Beschäftigte – unabhängig von Qualifikation, Lebensalter und Betriebsgröße
  • Insbesondere Mitarbeiter, die innerhalb des Unternehmens umsteigen oder sich weiterentwickeln möchten
  • Die frühere Voraussetzung, dass Beschäftigte besonders vom Strukturwandel betroffen sein müssen oder in Engpassberufen mit Fachkräftemangel arbeiten, fällt inzwischen weg.

Was wird gefördert?

  • (Anteilige) Übernahme der Weiterbildungskosten:
    Unternehmen werden bei der Weiterbildung ihrer Mitarbeiter finanziell entlastet.
  • Zuschuss zum Arbeitsentgelt während der Weiterbildung:
    Damit wird es Beschäftigten ermöglicht, ihre Arbeit während der Weiterbildung bei vollen Bezügen ruhen zu lassen. Arbeitgeber profitieren währenddessen von reduzierten Lohnkosten.
     

Wie hoch sind die Förderungen durch das Qualifizierungschancengesetz?


Die Höhe der Förderung ergibt sich hauptsächlich aus der Unternehmensgröße. Folgende Tabelle gibt Ihnen einen Überblick:

Betriebsgröße unter 50 50 - 499 ab 500
Weiterbildungskosten 100 % 50 % 25 %
Arbeitsentgelt 75 % 50 % 25 %


Besondere Zuschussmöglichkeiten:

  • Bei einer Betriebsvereinbarung über die berufliche Weiterbildung oder eines Tarifvertrags: Erhöhung der Förderung um 5 %
  • Zuschuss zur Sozialversicherung: 20 % vom Sozialversicherungsbeitrag
  • Ältere (ab 45 Jahren) oder schwerbehinderte Menschen: Übernahme von Weiterbildungskosten und Arbeitsentgelt bis zu 100 % bei Betriebsgröße 50-499 Beschäftigte
  • Berufsabschlussbezogene Weiterbildungen: Übernahme von Weiterbildungskosten und Arbeitsentgelt bis zu 100 %
  • Förderung behinderungsbedingter Mehraufwendungen, die im Zusammenhang mit der Teilnahme entstehen
  • Zusatzförderung von Kleinstbetrieben unter 10 Mitarbeitern möglich
     

Was sind die Voraussetzungen für die Förderung?

  • Die Weiterbildung muss mindestens 120 Stunden umfassen*
  • bei einem externen, zertifizierten Träger stattfinden
  • zukunftsgerichtete Qualifikationen für die Arbeitswelt von morgen vermitteln (z. B. keine Pflichtfortbildungen, kein Nachholen vorausgesetzter Fähigkeiten) 
  • Die letzte vergleichbare Weiterbildung (oder ursprüngliche Ausbildung) muss mindestens zwei Jahre zurückliegen, damit ein ausreichender Aktualisierungsbedarf der Qualifikationen vorliegt.

* Einzelne Maßnahmen können dabei beliebig kombiniert werden, um die Gesamtstundenzahl zu erreichen. Wir empfehlen Weiterbildungen mit 200 bis 300 Stunden, um die Förderung optimal zu nutzen.
 

Weitere Fördermöglichkeiten


Qualifizierungsgeld

Das Qualifizierungsgeld bildet eine attraktive Leistung für diejenigen, die ihre Weiterbildung selbst bezahlen bzw. vom Arbeitgeber finanzieren lassen. Teilnehmer können profitieren, indem sie einen festen Teil des Gehalts während der Weiterbildung erhalten: Der Lohnzuschuss beträgt 60 % (kinderlos) bzw. 67 % (mit mind. einem Kind) des letzten Nettoarbeitsentgelts. Als Voraussetzung gilt daher, dass mindestens 10 % der Beschäftigten eines Unternehmens (bzw. 20 % bei mehr als 250 Mitarbeitern) einen strukturwandelbedingten Qualifizierungsbedarf aufweisen.

Weitere Infos zum Qualifizierungsgeld


Aufstiegs-BAföG

Das Aufstiegs-BAföG (ehem. Meister-BAföG) fördert berufliche Aufstiegsfortbildungen im nicht-akademischen Bereich, zum Beispiel zum Fachwirt. Dabei handelt es sich um eine Kombination aus einem Zuschuss und einem Darlehen: Teilnehmer erhalten 50 % der Förderung als Zuschuss, für die restliche Fördersumme gibt es ein Angebot über ein zinsgünstiges Bankdarlehen von der KfW. Die Höhe beträgt maximal 15.000 Euro.

Weitere Infos zum Aufstiegs-BAföG


Bildungsgutschein

Mit dem Bildungsgutschein können die Kosten für eine förderfähigen Weiterbildung übernommen werden. Die Förderung richtet sich vor allem an Arbeitssuchende, aber auch Berufstätige können vom Bildungsgutschein profitieren, wenn es um den Erhalt des bestehenden Arbeitsplatzes geht. Die Entscheidung fällt der potenzielle Kostenträger, typischerweise die Agentur für Arbeit.

Weitere Infos zum Bildungsgutschein

 

Fragen zum Qualifizierungschancengesetz? Wir beraten Sie gerne!


Die IBB Business Akademie ist Ihr erfahrener Partner, wenn es um maßgeschneiderte berufliche Weiterbildung geht – und um deren Förderung. Gemeinsam finden wir nicht nur das passende Kursangebot, sondern auch die geeignete Fördermöglichkeit. Gerne beraten wir Sie individuell – sprechen Sie uns gleich an!

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Die gesamte Organisation vor und während des Kurses war hervorragend und ich bin mir sicher, dass ich die erlernten Fähigkeiten höchst effizient anwenden kann. Die praxisbezogenen Übungen und Aufgaben waren hierbei entscheidend für ein schnelles und einfaches Verständnis.
Christian Scheifele, Steuerkanzlei Fehlner & Partner München
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