Fit for Förderung: Nicht an Bildung sparen, aber bei den Kosten

Bund und Länder fördern berufliche Weiterbildung bei ausgewählten Bildungsträgern wie der Business Akademie, indem sie die anfallenden Kosten dafür übernehmen – oft sogar zu 100 %! Je nach Förderung werden auch die Lohnkosten während der Weiterbildung anteilig übernommen.

Verschaffen Sie sich einen Überblick über die einzelnen Programme je nach Situation und Zielgruppe, um die passende Förderung für berufliche Weiterbildung zu finden. Die Förderung selbst beantragen Sie beim jeweiligen Förderträger. Natürlich beraten wir Sie hierzu gerne und machen Sie FIT! for Förderung!

Möglichkeiten des Qualifizierungschancengesetz (QCG)

Das Qualifizierungschancengesetz: Von der Bundesregierung im September 2018 beschlossen ist es seit dem 01.Januar 2019 in Deutschland in Kraft und dient Unternehmen und Mitarbeitenden dazu ihre Fertigkeiten durch Weiterbildung zu verbessern. Besonders der digitale Wandel stellt Arbeitnehmende immer wieder vor neue Herausforderungen und, um den Anforderungen auf dem Arbeitsmarkt gerecht zu werden, soll mit Hilfe des Qualifizierungschancengesetz vor allen Dingen die Bundesagentur für Arbeit mehr in die Pflicht genommen werden.

Das Qualifizierungschancengesetz bietet Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern die Möglichkeit, ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gezielt weiterzubilden und so deren Beschäftigungsfähigkeit zu erhöhen. Wir unterstützen Sie dabei, die passende Weiterbildung für Ihre Mitarbeitenden zu finden und informieren Sie über die verschiedenen Fördermöglichkeiten, wie zum Beispiel Bildungsgutscheine über das QCG.

Unsere Seminare werden von erfahrenen Dozentinnen und Dozenten geleitet, die Ihren Mitarbeitenden das nötige Wissen vermitteln, um ihre beruflichen Ziele zu erreichen. Wir bieten sowohl Präsenzseminare als auch Online-Seminare an, damit Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter flexibel und unabhängig von ihrem Standort lernen können.

Wir begleiten Sie gerne auch bei dem Antragsprozess für Fördermittel und stehen Ihnen jederzeit als kompetenter Dienstleister zur Verfügung.

Unser Angebot richtet sich an Unternehmen, die ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gezielt qualifizieren möchten, um Ihre Fachkräftesicherung zu erhöhen und ihren Mitarbeitenden neue Perspektiven zu eröffnen.

Zögern Sie nicht und informieren Sie sich jetzt über unsere Seminare zum Qualifizierungschancengesetz! Wir helfen Ihnen gerne dabei, die passende Weiterbildung für Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu finden.

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage oder rufen Sie einfach an!

Wer wird gefördert?

  • Generell: aktuell Beschäftigte – unabhängig von Qualifikation, Lebensalter und Betriebsgröße
  • Insbesondere Mitarbeiter, die innerhalb des Unternehmens umsteigen oder sich weiterentwickeln möchten
  • Insbesondere Mitarbeiter in Engpassberufen, in denen Fachkräftemangel besteht

 

Was wird gefördert?

  • (Anteilige) Übernahme der Weiterbildungskosten:
    Unternehmen werden bei der Weiterbildung ihrer Mitarbeiter finanziell entlastet.
  • Zuschuss zum Arbeitsentgelt während der Weiterbildung:
    Damit wird es Beschäftigten ermöglicht, ihre Arbeit während der Weiterbildung bei vollen Bezügen ruhen zu lassen. Arbeitgeber profitieren währenddessen von reduzierten Lohnkosten.

Wie hoch sind die Förderungen durch das Qualifizierungschancengesetz?

Wie hoch ist die Förderung?

Die Höhe der Förderung ergibt sich hauptsächlich aus der Unternehmensgröße. Weitere Einflussgrößen können das Alter des Mitarbeiters und das Förderziel sein. Folgende Tabelle gibt Ihnen einen Überblick:

Förderung Kleinst-unternehmen (< 10 Mitarbeiter) Kleine und mittlere Unternehmen (< 250 Mitarbeiter) Größere Unternehmen (> 250 Mitarbeiter) Große Unternehmen
( > 2.500 Mitarbeiter)
Weiterbildungskosten Bis zu 100 % Bis zu 50 % Bis zu 25 % Bis zu 15 %
  Bis zu 100 % ab 45 Jahren und für schwerbehinderte Menschen    
Arbeitsentgelt1 Bis zu 75 % Bis zu 50 % Bis zu 25 % Bis zu 25 %
  Bis zu 100 % bei fehlendem Berufsabschluss und berufsabschlussbezogenen Weiterbildungen2

1 Zuschuss für Arbeitgeber   2 z. B. Teilqualifizierung oder Vorbereitung auf Externenprüfung

 

Besondere Zuschussmöglichkeiten

  • Bei erhöhtem Weiterbildungsbedarf: Die Zuschussmöglichkeiten werden um 10 % erhöht, wenn eine Weiterbildung von mindestens 20 % der Belegschaft erforderlich ist (10 % der Belegschaft bei Betrieben mit weniger als 250 Beschäftigten).
  • Bei Vereinbarungen der Sozialpartner: Wenn Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge zur beruflichen Weiterbildung vorliegen, steigt der Zuschuss um 5 %.

 

Was sind die Voraussetzungen für die Förderung?

  • Die Weiterbildung muss mindestens 120 Unterrichtseinheiten (je 45 Min.) umfassen*
  • bei einem externen, zertifizierten Träger stattfinden
  • zukunftsgerichtete Qualifikationen für die Arbeitswelt von morgen vermitteln (z. B. keine  Pflichtfortbildungen, kein Nachholen vorausgesetzter Fähigkeiten) 
  • Die letzte vergleichbare Weiterbildung (oder ursprüngliche Ausbildung) muss mindestens vier Jahre zurückliegen, damit ein ausreichender Aktualisierungsbedarf der Qualifikationen vorliegt.

       * Wir empfehlen Weiterbildungen mit 200 bis 300 Unterrichtseinheiten, um die Förderung optimal zu nutzen.

Fragen zum Qualifizierungschancengesetz? Wir beraten Sie gerne!

Die IBB Business Akademie ist Ihr erfahrener Partner, wenn es um maßgeschneiderte berufliche Weiterbildung geht – und um deren Förderung. Gemeinsam finden wir nicht nur das passende Kursangebot, sondern auch die geeignete Fördermöglichkeit. Gerne beraten wir Sie individuell – sprechen Sie uns gleich an!

IBB Business Akademie

04161 5165-89

akademie(at)ibb.com

Kontakt

Ilka Dabelstein
Leitung Business Akademie
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