Fit! for Förderung

1. Mit Weiterbildung auf die Überholspur

 

Digitale Transformation, Fachkräftemangel, steigender Wettbewerb: Betriebliche Weiterbildung wird zu einem immer zentraleren Faktor für den Unternehmenserfolg. Die positiven Effekte reichen von erhöhter Produktivität und Innovation bis zur Stärkung der Bildung und Arbeitszufriedenheit. Die Weiterbildung von Beschäftigten ist also eine Investition, die sich für Arbeitgeber lohnt.

Auch als Arbeitnehmer profitieren Sie natürlich besonders von beruflicher Weiterbildung. Nur indem Sie Ihre Kompetenzen kontinuierlich aktualisieren und erweitern, sichern Sie langfristig Ihren Berufserfolg – oder eröffnen sich ganz neue Chancen und Aufstiegsmöglichkeiten.

Nutzen Sie den kontinuierlichen Wandel der Wirtschafts- und Arbeitswelt zum Vorteil für sich und Ihr Unternehmen: Mit maßgeschneiderter Weiterbildung bereiten Sie sich optimal auf aktuelle und zukünftige Aufgaben vor und sind der Konkurrenz einen entscheidenden Schritt voraus. Die IBB Business Akademie ist dabei Ihr erfahrener Begleiter!

 

Fit for Förderung: Nicht an Bildung sparen, aber bei den Kosten
 

Bund und Länder fördern berufliche Weiterbildung bei ausgewählten Bildungsträgern wie der Business Akademie, indem sie die anfallenden Kosten dafür übernehmen – oft sogar zu 100 %! Je nach Förderung werden auch die Lohnkosten während der Weiterbildung anteilig übernommen.

Verschaffen Sie sich einen Überblick über die einzelnen Programme je nach Situation und Zielgruppe, um die passende Förderung für berufliche Weiterbildung zu finden. Die Förderung selbst beantragen Sie beim jeweiligen Förderträger. Natürlich beraten wir Sie hierzu gerne und machen Sie FIT! for Förderung!

 

Fördermöglichkeiten im Überblick
 

Zielgruppe

Förderleistung

Förderprogramm

Berufstätige und ihre Arbeitgeber

- Weiterbildungskosten
- Zuschuss zum Arbeitsentgelt

Qualifizierungschancengesetz

Berufstätige und ihre Arbeitgeber Zuschuss zum Arbeitsentgelt Qualifizierungsgeld

Absolventen (Uni, FH, Abiturienten, Abbrecher)

Nicht-akademische Aufstiegs-
fortbildungen

Aufstiegs-BAföG

- Arbeitssuchende

- Von Arbeitslosigkeit Bedrohte

Weiterbildung, Umschulung

Bildungsgutschein

 

2. Das Qualifizierungschancengesetz

 

Wer wird gefördert?
 

  • Generell: aktuell Beschäftigte – unabhängig von Qualifikation, Lebensalter und Betriebsgröße
  • Insbesondere Mitarbeiter, die innerhalb des Unternehmens umsteigen oder sich weiterentwickeln möchten
  • Die frühere Voraussetzung, dass Beschäftigte besonders vom Strukturwandel betroffen sein müssen oder in Engpassberufen mit Fachkräftemangel arbeiten, fällt inzwischen weg.

 

Was wird gefördert?
 

  • (Anteilige) Übernahme der Weiterbildungskosten:
    Unternehmen werden bei der Weiterbildung ihrer Mitarbeiter finanziell entlastet.
  • Zuschuss zum Arbeitsentgelt während der Weiterbildung:
    Damit wird es Beschäftigten ermöglicht, ihre Arbeit während der Weiterbildung bei vollen Bezügen ruhen zu lassen. Arbeitgeber profitieren währenddessen von reduzierten Lohnkosten.

 

Wie hoch ist die Förderung?

Die Höhe der Förderung ergibt sich hauptsächlich aus der Unternehmensgröße. Folgende Tabelle gibt Ihnen einen Überblick:

Betriebsgröße (Beschäftigte) unter 50 50 - 499 ab 500
Weiterbildungskosten 100 % 50 % 25 %
Arbeitsentgelt 75 % 50 % 25 %

 

Besondere Zuschussmöglichkeiten
 

  • Bei einer Betriebsvereinbarung über die berufliche Weiterbildung oder eines Tarifvertrags: Erhöhung der Förderung um 5 %
  • Zuschuss zur Sozialversicherung: 20 % vom Sozialversicherungsbeitrag
  • Ältere (ab 45 Jahren) oder schwerbehinderte Menschen: Übernahme von Weiterbildungskosten und Arbeitsentgelt bis zu 100 % bei Betriebsgröße 50-499 Beschäftigte
  • Berufsabschlussbezogene Weiterbildungen: Übernahme von Weiterbildungskosten und Arbeitsentgelt bis zu 100 %
  • Förderung behinderungsbedingter Mehraufwendungen, die im Zusammenhang mit der Teilnahme entstehen
  • Zusatzförderung von Kleinstbetrieben unter 10 Mitarbeitern möglich

 

Was sind die Voraussetzungen für die Förderung?
 

  • Die Weiterbildung muss mindestens 120 Stunden umfassen*
  • bei einem externen, zertifizierten Träger stattfinden
  • zukunftsgerichtete Qualifikationen für die Arbeitswelt von morgen vermitteln (z. B. keine Pflichtfortbildungen, kein Nachholen vorausgesetzter Fähigkeiten) 
  • Die letzte vergleichbare Weiterbildung (oder ursprüngliche Ausbildung) muss mindestens zwei Jahre zurückliegen, damit ein ausreichender Aktualisierungsbedarf der Qualifikationen vorliegt.

* Einzelne Maßnahmen können dabei beliebig kombiniert werden, um die Gesamtstundenzahl zu erreichen. Wir empfehlen Weiterbildungen mit 200 bis 300 Stunden, um die Förderung optimal zu nutzen.

 

Von wem erhält man die Förderung?

Die Förderung erhalten Sie von der Agentur für Arbeit. Arbeitgeber wenden sich dazu an den Arbeitgeber-Service (AGS) unter der Tel. 0800 4 55 55 20.

 

3. Qualifizierungsgeld

 

Mehr Raum für Qualifizierung dank Lohnkostenzuschuss: Das Qualifizierungsgeld bildet eine attraktive Leistung für diejenigen, die ihre Weiterbildung selbst bezahlen bzw. vom Arbeitgeber finanzieren lassen. Sie können profitieren, indem sie einen festen Teil des Gehalts während der Weiterbildung erhalten.

 

Wer wird gefördert?

Gefördert werden Beschäftigte in Form des Lohnkostenzuschusses, wenn die Weiterbildung selbst vom Arbeitgeber finanziert wird. Ziel ist die Unterstützung angesichts der beschleunigten Transformation der Arbeitswelt. Als Voraussetzung gilt daher, dass mindestens 10 % der Beschäftigten eines Unternehmens (bzw. 20 % bei mehr als 250 Mitarbeitern) einen strukturwandelbedingten Qualifizierungsbedarf aufweisen.

 

Was wird gefördert?

Gefördert wird die Gehaltszahlung während der Weiterbildung (Entgeltersatzleistung). Das Qualifizierungsgeld erleichtert damit Arbeitnehmern die Teilnahme an einer Weiterbildung und entlastet gleichzeitig ihre Arbeitgeber. 

 

Wie hoch ist die Förderung?

Der Lohnzuschuss beträgt 60 % (kinderlos) bzw. 67 % (mit mind. einem Kind) des letzten Nettoarbeitsentgelts.

 

Was sind die Voraussetzungen für die Förderung?
 

  • Mindestens 20 % der Beschäftigten haben einen strukturwandelbedingten Qualifizierungsbedarf. Bei kleinen und mittelständischen Betrieben (weniger als 250 Beschäftigte) sind es 10 %.
  • Es muss eine Betriebsvereinbarung oder ein Tarifvertrag zur Regelung von Weiterbildung vorliegen.
  • Die Bildungsmaßnahme hat eine Dauer von mehr als 120 Stunden. Dabei können auch mehrere kürzere Angebote kombiniert werden.
  • Der Weiterbildungsträger muss nach AZAV zugelassen sein. Die Bildungsmaßnahme selbst braucht aber keine AZAV-Zulassung.

 

Von wem erhält man die Förderung?

Die Förderung erhalten Sie von der Agentur für Arbeit. Arbeitgeber wenden sich dazu an den Arbeitgeber-Service (AGS) unter der Tel. 0800 4 55 55 20.

 

Was ist der Unterschied zu den Leistungen des Qualifizierungschancengesetzes?

Das Qualifizierungsgeld umfasst „nur“ den Lohnkostenzuschuss und nicht die Qualifizierungskosten selbst. Dafür gilt es unabhängig von der Betriebsgröße und die Bildungsmaßnahme muss nicht AZAV-zertifiziert sein. Um maximal zu profitieren, empfiehlt sich also im konkreten Fall ein Vergleich. Gerne beraten wir Sie auch persönlich, von welchen Fördermöglichkeiten Sie im konkreten Fall am besten profitieren können!

 

4. Das Aufstiegs-BAföG

 

Das von Bund und Ländern gemeinsam finanzierte Aufstiegs-BAföG (ehem. Meister-BAföG) ist nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) eine Kombination aus einem Zuschuss und einem Darlehen. Die Förderung durch das Aufstiegs-BAföG unterstützt damit die Motivation zur Fortbildung und den Ausbau der beruflichen Qualifizierung für den Sprung in die Berufstätigkeit.

 

Wer wird gefördert?

Gefördert werden können alle diejenigen, die sich mit einem Lehrgang oder direkt an der Fachschule auf eine berufliche Fortbildungsprüfung in Voll- oder Teilzeit vorbereiten.

Ebenso können Personen mit Bachelor-Abschluss, Studienabbrecher oder Abiturienten ohne Erstausbildungsabschluss eine Fortbildung erhalten.

 

Was wird gefördert?

Das Aufstiegs-BAföG (ehem. Meister-BAföG) fördert berufliche Aufstiegsfortbildungen im nicht-akademischen Bereich. Das sind beispielsweise Meisterkurse, Fachwirt- und Technikerfortbildungen oder andere vorbereitende Lehrgänge mit einem vergleichbaren Abschluss.

 

Wie hoch ist die Förderung?
 

  • Empfänger können einkommens- und vermögensunabhängig einen Beitrag in Höhe der tatsächlich anfallenden Gebühren erhalten, um ihre Lehrgangs- und Prüfungskosten zu finanzieren. Die Höhe beträgt maximal 15.000 Euro.
  • 40 % der Förderung erhalten Empfänger als Zuschuss. Für die restliche Fördersumme gibt es ein Angebot über ein zinsgünstiges Bankdarlehen von der KfW.
  • Außerdem können auf Antrag und bei bestandener Prüfung 40 % des zu diesem Zeitpunkt noch nicht fällig gewordenen Darlehens für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erlassen werden.
  • Wer an einer Vollzeitmaßnahme teilnimmt, kann zusätzlich zur Förderung der Fortbildungskosten auch einen Beitrag zum Lebensunterhalt erhalten.

 

Von wem erhält man die Förderung?

Den Antrag auf Förderung stellen Sie im Bundesland, an dem Sie Ihren ständigen Wohnsitz haben. Eine Übersicht zur Antragstellung in den einzelnen Bundesländern finden Sie hier.

 

5. Der Bildungsgutschein

 

Mit dem Bildungsgutschein übernimmt die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter die kompletten Kosten für eine Weiterbildung oder Umschulung bei einem zertifizierten Anbieter. Der Bildungsgutschein ist der „Klassiker“ der Fördermaßnahmen für Arbeitssuchende, richtet sich zusätzlich aber auch an Erwerbstätige.

 

Wer wird gefördert?

Eine Förderung ist für Personen möglich, die arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht sind. Aber auch für Berufstätige kann eine Weiterbildung infrage kommen, um zum Beispiel ihren Arbeitsplatz zu erhalten.

 

Was wird gefördert?

Die Kosten für die Teilnahme an einer förderfähigen Weiterbildung oder Umschulung werden in voller Höhe übernommen, je nach Standort auch die Fahrtkosten.

 

Was ist die Voraussetzung für die Förderung?

Voraussetzung für den Erhalt eines Bildungsgutscheins ist in der Regel, dass der ausgewählte Bildungsträger sowie die Weiterbildung nach AZAV zertifiziert sind. Außerdem muss die Weiterbildung innerhalb des angegebenen Gültigkeitszeitraums (max. 3 Monate) beginnen.

 

Von wem erhält man die Förderung?

Der Bildungsgutschein wird bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter beantragt. Fragen Sie bei Ihrem Sachbearbeiter ruhig offensiv nach und erläutern Sie die Bedeutung einer Weiterbildung für Ihre berufliche Situation.

 

6. Weiterbildung während der Kurzarbeit

 

Leerlaufzeiten und personelle Überkapazitäten können Unternehmen und ihre Mitarbeiter clever mit Weiterbildung überbrücken. Wappnen Sie sich für neue Ziele und nutzen Sie die Zeit sinnvoll, um sich einen wichtigen Wettbewerbsvorsprung zu verschaffen!

Mit dem „Arbeit-von-Morgen-Gesetz“ hat die Bundesregierung den Zugang zu Förderungen wie Bildungsprämie, Qualifizierungschancengesetz, Bildungsgutschein und weiteren Programmen erleichtert. So sollen die Möglichkeiten erweitert und zusätzliche Anreize geschaffen werden, Zeiten der Kurzarbeit gezielt zur Weiterbildung zu nutzen. Dabei profitieren Sie von vereinfachten Bewilligungsverfahren.

Unternehmen dürfen sich zusätzlich freuen: Bei einer Weiterbildung während der Kurzarbeit können die Sozialversicherungsbeiträge zu 50 % erstattet werden, wenn die Zeit der Kurzarbeit für die berufliche Qualifizierung der Beschäftigten genutzt wird..    

Weitere Informationen zur Kurzarbeiterregelung finden Sie hier.

 

7. Fragen zur Förderung? Wir beraten Sie gerne!

 

Die IBB Business Akademie ist Ihr erfahrener Partner, wenn es um maßgeschneiderte berufliche Weiterbildung geht – und um deren Förderung. Gemeinsam finden wir nicht nur das passende Kursangebot, sondern auch die geeignete Fördermöglichkeit. Gerne beraten wir Sie individuell – sprechen Sie uns gleich an!

IBB Business Akademie

04161 5165-89

akademie(at)ibb.com

 

8. Die Vorteile der Weiterbildungsförderung im
 Überblick

  • Langfristige Erhaltung und Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit
  • Reduzierte oder wegfallende Weiterbildungskosten je nach staatlicher Förderung
  • Zusätzliche Leistungen für Arbeitgeber wie Zuschuss zum Arbeitsentgelt und Entlastung bei der Sozialversicherung (je nach Förderung)
  • Besondere Förderung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) und Kleinstbetrieben sowie besonderer Zielgruppen wie älteren und schwerbehinderten Arbeitnehmern, Geringverdienern, Absolventen
  • Top-qualifizierte Mitarbeiter, die für die Herausforderungen der Zukunft bestens gewappnet sind und das Unternehmen voranbringen
  • Neue Perspektiven für Mitarbeiter, die ihr Tätigkeitsfeld erweitern oder wechseln wollen
  • Mehr Mitarbeitermotivation, -zufriedenheit und -bindung
  • Individuelle Weiterbildungsberatung

9. Checkliste: Mehr lernen, weniger zahlen

  • Weiterbildungsbedarf erörtern (den eigenen bzw. den der Mitarbeiter)
  • Von der Business Akademie beraten lassen:
  • zu passenden Bildungsangeboten
  • zu individuellen Fördermöglichkeiten
  • Förderung beim jeweiligen Förderträger beantragen
  • Weiterbildung absolvieren und Förderung nutzen
  • Beruflich durchstarten!

10. IBB Business Akademie: Unsere Stärken, Ihre Vorteile

  • Große Bandbreite an Schulungsthemen und -konzepten
  • Persönliche Bedarfsanalyse und maßgeschneiderte Lösungen
  • Moderne Trainingsformate mit effektiver Didaktik
  • Online-Seminare für bequeme berufsbegleitende Teilnahme
  • Experten aus der Praxis mit mehr als 30 Jahren Erfahrung

Noch mehr Gründe, warum sich die Business Akademie für Sie lohnt, finden Sie hier.

Kontakt

Ilka Dabelstein
Leitung Business Akademie
04161 5165-66
ilka.dabelstein@business-akademie.com

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Sehr hilfreich, entspannt und locker. Sehr gute und sympathische Kommunikation, gute Denkanstöße.
Nicole Brolowski, visitBerlin - Berlin Tourismus & Kongress GmbH
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