EU AI Act in der Praxis: Was Unternehmen jetzt vorbereiten sollten

Mit dem EU AI Act kommen neue Pflichten auf Anbieter und Anwender von KI‑Systemen zu. Wer frühzeitig handelt, reduziert Risiken und schafft Vertrauen. Wir geben einen praxisnahen Überblick, welche Schritte Unternehmen jetzt angehen sollten.

1. Was ist der EU AI Act – in einfachen Worten?

Der EU AI Act ist ein europäischer Rechtsrahmen für den Einsatz von KI‑Systemen. Er folgt einem risikobasierten Ansatz:

  • geringes Risiko: z. B. KI‑gestützte Rechtschreibkorrektur – wenig zusätzliche Vorgaben
  • hohes Risiko: z. B. KI im Bewerbungsprozess oder bei Kreditentscheidungen – umfangreiche Anforderungen
  • verbotene Systeme: z. B. bestimmte Formen von Social Scoring

Für viele Unternehmen bedeutet das: Sie müssen ihre KI‑Anwendungen identifizieren, bewerten und gegebenenfalls Prozesse und Dokumentation anpassen

Für das fachliche Verständnis von KI‑Technologien lohnt sich ein Blick auf:
Einführung in KI, ChatGPT, etc

2. Bestandsaufnahme: Wo setzen wir heute KI ein?

Der erste praktische Schritt ist eine strukturierte Bestandsaufnahme:

  • Wo im Unternehmen werden KI‑Systeme eingesetzt? (inkl. externer Tools und Cloud‑Services)
  • Welche Prozesse und Entscheidungen beeinflussen sie?
  • Welche Daten werden verarbeitet?

Dabei sollten nicht nur „große“ KI‑Projekte betrachtet werden, sondern auch kleinere Anwendungen – etwa im Marketing, HR, Kundenservice oder Controlling.

Unterstützende Kompetenzen:

3. Risikobewertung und Einordnung

Im nächsten Schritt geht es darum, die identifizierten Systeme grob einzuordnen:

  • Handelt es sich um geringes, erhöhtes oder hohes Risiko im Sinne des EU AI Act?
  • Welche Personengruppen sind betroffen (Kund:innen, Mitarbeitende, Bewerber:innen etc.)?
  • Welche möglichen Auswirkungen hat ein Fehlverhalten des Systems?

Auf Basis dieser Einschätzung lassen sich Prioritäten setzen: Nicht alle Systeme sind gleich kritisch, aber die besonders sensiblen müssen früh adressiert werden.

Ethische und gesellschaftliche Dimension mitdenken:

4. Governance: Prozesse und Verantwortlichkeiten aufbauen

Der EU AI Act ist keine „reine IT‑Verordnung“. Er betrifft Fachbereiche, Recht, Compliance, Datenschutz, HR und IT gleichermaßen. Daher braucht es:

  • klar definierte Verantwortlichkeiten für KI‑Systeme (Owner im Fachbereich, technische Verantwortung, Compliance)
  • Richtlinien und Leitlinien zum Einsatz von KI (z. B. welche Anwendungen sind erlaubt, welche nicht?)
  • Prozesse für Dokumentation, Monitoring und Eskalation (z. B. bei Fehlern oder Beschwerden)

Führungskräfte spielen hierbei eine wichtige Rolle: Sie müssen verstehen, welche Anforderungen auf ihre Bereiche zukommen und wie sie diese praktisch umsetzen können.

Passende Weiterbildungen für Führung & HR‑Verantwortliche:

5. Technische und organisatorische Maßnahmen

Abhängig vom Risiko‑Level der KI‑Systeme kommen technische und organisatorische Maßnahmen hinzu, z. B.:

  • Anforderungen an Datenqualität und Dokumentation
  • Protokollierung und Nachvollziehbarkeit von Systemverhalten
  • Transparenz gegenüber Nutzenden (Informationspflichten)
  • regelmäßige Tests, Audits und Anpassungen

Auch wenn viele Detailfragen noch in der Ausgestaltung sind, lohnt es sich, heute schon „good practices“ zu etablieren.

Technische Grundlagen und Datenkompetenz aufbauen:

6. Schulung und Bewusstseinsbildung

Regeln und Prozesse entfalten nur Wirkung, wenn die Menschen im Unternehmen sie kennen und verstehen. Sinnvoll ist ein gestuftes Schulungskonzept:

  • Basis‑Schulungen für alle Mitarbeitenden, die mit KI‑Systemen arbeiten
  • vertiefende Trainings für Fachbereiche, die kritische Anwendungen betreiben (z. B. HR, Controlling, Kundenservice)
  • spezialisierte Trainings für Führungskräfte, Datenschutz, Compliance und IT/Data‑Teams

So wird der EU AI Act nicht als „Bremse“, sondern als Rahmen für verantwortungsvollen Einsatz verstanden.

Fazit: Früh starten, pragmatisch bleiben

Der EU AI Act bringt Veränderungen – aber er ist auch eine Chance, Strukturen für verantwortungsvollen KI‑Einsatz aufzubauen. Wer frühzeitig:

  • Bestandsaufnahme und Risikobewertung vornimmt
  • Governance und Verantwortlichkeiten klärt
  • gezielt Kompetenzen im Unternehmen aufbaut

ist besser vorbereitet und kann KI‑Projekte mit mehr Sicherheit und Akzeptanz umsetzen.

Kontakt

Ilka Dabelstein
Leitung Business Akademie
04161 5165-89
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