Das Qualifizierungschancengesetz (QCG) erlaubt Unternehmen, Weiterbildungen ihrer Beschäftigten staatlich fördern zu lassen. Bei Kleinbetrieben übernimmt der Staat bis zu 100 % der Kurskosten, dazu einen Lohnzuschuss während der Weiterbildungszeit. Die Business Akademie unterstützt Sie dabei kostenlos und unverbindlich: von der Kursauswahl bis zum ausgefüllten Förderantrag.
Was das Qualifizierungschancengesetz leistet
Das QCG ist seit dem 1. Januar 2019 in Kraft und verpflichtet die Bundesagentur für Arbeit, Betriebe bei der Qualifizierung ihrer Belegschaft finanziell zu unterstützen. Die Förderung richtet sich an aktuell Beschäftigte, unabhängig von Alter, Qualifikationsniveau und Betriebsgröße. Die frühere Einschränkung, dass Mitarbeitende besonders vom Strukturwandel betroffen sein müssen, ist weggefallen.
Gefördert werden zwei Positionen: die Weiterbildungskosten selbst sowie ein Zuschuss zum Arbeitsentgelt, damit Beschäftigte während der Qualifizierung ihren vollen Lohn erhalten. Arbeitgeber profitieren in dieser Zeit von reduzierten Lohnkosten.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderhöhe richtet sich nach der Betriebsgröße:
| Betriebsgröße | Weiterbildungskosten | Lohnzuschuss |
Unter 50 Mitarbeitende | bis zu 100 % | bis zu 75 % |
50 bis 499 Mitarbeitende | bis zu 50 % | bis zu 50 % |
Ab 500 Mitarbeitende | bis zu 25 % | bis zu 25 % |
Zusätzlich erstattet die Bundesagentur für Arbeit 20 % des Sozialversicherungsbeitrags während der Weiterbildungsphase. Unternehmen mit einer Betriebsvereinbarung oder einem Tarifvertrag zur Weiterbildung erhalten eine Erhöhung der Förderung um weitere 5 %. Für ältere Beschäftigte ab 45 Jahren oder schwerbehinderte Menschen in Betrieben mit 50 bis 499 Mitarbeitenden steigt die Förderung auf bis zu 100 %, bei den Kurskosten ebenso wie beim Lohnzuschuss.
Was sind die Voraussetzungen?
Damit eine Weiterbildung über das QCG gefördert wird, muss sie mindestens 120 Stunden umfassen und bei einem externen, zertifizierten Träger stattfinden. Die Inhalte müssen zukunftsgerichtete Qualifikationen vermitteln. Pflichtfortbildungen und das Nachholen vorausgesetzter Grundkenntnisse zählen dabei ausdrücklich nicht. Außerdem muss die letzte vergleichbare Weiterbildung mindestens zwei Jahre zurückliegen.
Einzelne Seminare lassen sich kombinieren, um die Mindeststundenzahl zu erreichen. Wir empfehlen Maßnahmen mit 200 bis 300 Stunden, um die Fördermittel optimal auszuschöpfen.
Viele Unternehmen zögern beim Antrag
Der häufigste Grund, warum Unternehmen die Förderung liegen lassen: der Aufwand beim Antragsprozess. Abstimmungen mit der Bundesagentur für Arbeit, Qualifikationsnachweise, Stundenpläne, Formulare. Das kostet Zeit, die HR-Abteilungen kaum haben.
Genau an dieser Stelle helfen wir. Kostenlos und unverbindlich.
Was wir für Sie übernehmen
Die Business Akademie begleitet Sie von der ersten Anfrage bis zur Bewilligung. Wir prüfen, welche Ihrer Mitarbeitenden förderfähig sind, und wählen gemeinsam mit Ihnen die passenden Kurse aus unserem Seminarprogramm aus. Wir erklären, welche Unterlagen die Bundesagentur für Arbeit benötigt, und helfen Ihnen Schritt für Schritt beim Ausfüllen der Antragsformulare. Unsere Seminare finden als Live Online Kurse oder in Präsenz statt. Ihre Beschäftigten lernen flexibel und standortunabhängig.
Fazit
Das Qualifizierungschancengesetz bietet Unternehmen jeder Größe eine echte Möglichkeit, in ihre Belegschaft zu investieren, mit erheblicher staatlicher Beteiligung. Der Antragsprozess lässt sich mit der richtigen Unterstützung gut bewältigen. Sprechen Sie uns an: Wir beraten Sie individuell, finden das passende Kursangebot und begleiten Sie durch die Antragsunterlagen.