EU AI Act: Was Unternehmen jetzt konkret tun müssen
Der EU AI Act – die weltweit erste umfassende gesetzliche Regulierung Künstlicher Intelligenz – ist am 1. August 2024 in Kraft getreten. Die meisten Pflichten für Unternehmen gelten ab August 2026. Wer jetzt noch nicht gehandelt hat, sollte schnell aktiv werden: Verstöße können mit Bußgeldern von bis zu 35 Millionen Euro oder 7 % des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden.
Was ist der EU AI Act – und wen betrifft er?
Der EU AI Act (Verordnung (EU) 2024/1689) reguliert die Entwicklung, den Vertrieb und den Einsatz von KI-Systemen innerhalb der EU. Er gilt für:
- Anbieter von KI-Systemen, die in der EU auf den Markt gebracht werden
- Betreiber (Unternehmen), die KI-Systeme im beruflichen Kontext einsetzen
- Importeure und Händler von KI-Produkten
Auch Unternehmen außerhalb der EU sind betroffen, wenn ihre KI-Systeme von Personen in der EU genutzt werden.
Das Risikostufenmodell: Vier Kategorien im Überblick
Der EU AI Act klassifiziert KI-Systeme nach ihrem Risiko:
| Risikostufe | Beispiele | Pflichten |
|---|---|---|
| Inakzeptables Risiko | Social Scoring, manipulative KI | Verboten ab Februar 2025 |
| Hohes Risiko | KI in HR, Kreditvergabe, Bildung, Strafverfolgung | Umfangreiche Pflichten (Dokumentation, Registrierung, menschliche Aufsicht) |
| Begrenztes Risiko | Chatbots, Deepfakes | Transparenzpflichten |
| Minimales Risiko | Spam-Filter, KI-gestützte Suche | Keine besonderen Pflichten |
Was müssen Unternehmen als Betreiber konkret tun?
Wenn Ihr Unternehmen KI-Systeme mit hohem Risiko einsetzt, gelten folgende Pflichten:
- KI-Kompetenz sicherstellen: Alle Mitarbeitenden, die KI-Systeme einsetzen, müssen über ausreichende KI-Kenntnisse verfügen (Art. 4 EU AI Act). Diese Pflicht gilt bereits seit Februar 2025.
- Risikoanalyse durchführen: Bewerten Sie, welche KI-Systeme Sie einsetzen und in welche Risikokategorie sie fallen.
- Menschliche Aufsicht gewährleisten: Hochrisiko-KI-Systeme dürfen nicht vollständig autonom handeln – es muss immer eine menschliche Kontrollmöglichkeit bestehen.
- Dokumentation führen: Protokollieren Sie den Einsatz von KI-Systemen und deren Ergebnisse.
- Datenschutz beachten: Der EU AI Act ergänzt die DSGVO – beide Regelwerke müssen parallel eingehalten werden.
KI-Kompetenz als Schlüsselpflicht: Was Art. 4 EU AI Act bedeutet
Artikel 4 des EU AI Act verpflichtet Unternehmen, bei allen Mitarbeitenden ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz sicherzustellen. Das bedeutet konkret: Wer KI-Systeme im Arbeitsalltag nutzt, muss verstehen, wie diese Systeme funktionieren, welche Risiken sie bergen und wie man ihre Ergebnisse kritisch bewertet.
Diese Anforderung gilt unabhängig von der Risikostufe des eingesetzten Systems – auch der Einsatz von ChatGPT oder Microsoft Copilot im Büroalltag fällt darunter.
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FAQ: EU AI Act für Unternehmen
Ab wann gilt der EU AI Act für Unternehmen? Der EU AI Act ist am 1. August 2024 in Kraft getreten. Das Verbot von KI-Systemen mit inakzeptablem Risiko gilt seit Februar 2025. Die meisten Pflichten für Hochrisiko-KI-Systeme gelten ab August 2026. Die Pflicht zur KI-Kompetenz (Art. 4) gilt für alle Unternehmen bereits seit Februar 2025.
Welche Unternehmen sind vom EU AI Act betroffen? Alle Unternehmen, die KI-Systeme in der EU entwickeln, vertreiben oder einsetzen – unabhängig von ihrer Größe oder ihrem Sitz. Auch KMU und Startups sind nicht grundsätzlich ausgenommen, erhalten aber in bestimmten Bereichen Erleichterungen.
Was passiert bei Verstößen gegen den EU AI Act? Bußgelder von bis zu 35 Millionen Euro oder 7 % des weltweiten Jahresumsatzes bei Verstößen gegen die verbotenen KI-Praktiken. Bei anderen Verstößen sind bis zu 15 Millionen Euro oder 3 % des Umsatzes möglich.
Gilt der EU AI Act auch für den Einsatz von ChatGPT oder Copilot im Büro? Ja, grundsätzlich. Als Betreiber eines KI-Systems tragen Unternehmen Verantwortung für den Einsatz – insbesondere müssen Mitarbeitende ausreichend KI-kompetent sein (Art. 4). Je nach Einsatzbereich können zusätzliche Pflichten entstehen.
Wie können Unternehmen die KI-Kompetenzpflicht nach Art. 4 EU AI Act erfüllen? Durch dokumentierte Schulungsmaßnahmen für alle Mitarbeitenden, die KI-Systeme nutzen.
Kann die KI-Weiterbildung gefördert werden? Ja. Unternehmen können KI-Schulungen über das Qualifizierungschancengesetz (QCG) fördern lassen. Bei Kleinstbetrieben übernimmt die Bundesagentur für Arbeit bis zu 100 % der Kurskosten. Die IBB Business Akademie ist AZAV-zertifiziert und unterstützt kostenlos bei der Förderbeantragung.